RUB-Friedensforscher in OSZE-Expertengremium für Minderheitenschutz14.11.2000 - (idw) Ruhr-Universität Bochum
Bezieht sich der völkerrechtliche Standard des Minderheitenschutzes lediglich auf eigene Staatsbürger oder auch auf Ausländer? Empfehlungen zu dieser international umstrittenen Frage soll ein zehnköpfiges internationales Expertengremium beantworten, in das jetzt Dr. Hans-Joachim Heintze vom Institut für Friedenssicherungsrecht und Humnanitärem Völkerrecht (IFHV) der RUB durch Max van der Stoel, dem Hohen Kommissar für Nationale Minderheiten der OSZE, berufen wurde.
Dr. Hans-Joachim Heintze (RUB)
Bochum, 14.11.2000 Nr. 320 Frühwarnung und Konfliktprävention angesagt Völkerrechtliche Standards des Minderheitenschutzes IFHV-Wissenschaftler in OSZE-Expertengremium berufen Bezieht sich der völkerrechtliche Standard des Minderheitenschutzes lediglich auf eigene Staatsbürger oder auch auf Ausländer? Empfehlungen zu dieser international umstrittenen Frage soll ein zehnköpfiges internationales Expertengremium beantworten, in das jetzt Dr. Hans-Joachim Heintze vom Institut für Friedenssicherungsrecht und Humnanitärem Völkerrecht (IFHV) der RUB durch Max van der Stoel, dem Hohen Kommissar für Nationale Minderheiten der OSZE, berufen wurde. "Heißes Eisen" MinderheitenstatusDiese Frage ist ein "heißes Eisen", weil viele Staaten nur eigenen Staatsangehörigen einen Minderheitenstatus einräumen. So anerkennt auch die Bundesrepublik Deutschland ausschließlich die Dänen, Friesen, Sorben sowie die Sinti und Roma als Minderheitengruppen, nicht aber die in Deutschland lebenden Türken. Die einschlägigen völkerrechtlichen Dokumente kennen aber eine solche in den Staatenpraxis vorgenommene Einschränkung auf eigene Staatsbürger nicht. Dies wurde vor allem vom UN-Menschenrechtsausschuss immer wieder unterstrichen. Widersprüche überwinden Das vom Hohen Kommissar ins Leben gerufene OSZE-Expertenteam soll nun Vorschläge zur Überwindung diese Widersprüchlichkeit ausarbeiten und wird erstmals Anfang Dezember in Den Haag zusammenkommen. Max van der Stoel hat als OSZE-Organ die Aufgabe, durch Frühwarnung und Konfliktprävention Minderheitenkonflikte zu verhüten. In diesem Rahmen hat er schon mehrfach Experten berufen, die Lösungsmodelle für krisenträchtige Minderheitenfragen erarbeiteten. Erfahrungen Heintzes Dr. Heintze gehörte bereits 1999 einem solchen Expertenteam aus den OSZE-Staaten an, das die "Lund-Empfehlungen für die effektive Mitwirkung von Minderheiten im öffentlichen Leben" erarbeitet hatte. Diese Empfehlungen wurden auf dem letzten OSZE-Gipfeltreffen in Istanbul den OSZE-Staaten unterbreitet und fanden dort reges Interesse. Weitere Informationen Dr. Hans-Joachim Heintze, Ruhr-Universität Bochum, Institut für Friedenssicherungsrecht und Humnanitärem Völkerrecht (IFHV), 44780 Bochum, Tel. 0234/32-27933, Fax: 0234/32-14208, E-Mail: hans-joachim.heintze@ruhr-uni-bochum.de
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