Ergebnis der Fusionsgespräche zwischen den Universitäten Duisburg und Essen30.11.2001 - (idw) Universität Essen (bis 31.12.2002)
1. Die beiden Rektorate der Universitäten Duisburg und Essen halten ungeachtet noch bestehender Differenzen an dem Ziel der Fusion beider Universitäten fest. 2. Die Grundprofile beider Universitäten, zukünftig der beiden Standorte der fusionierten Universität, sind: a. Duisburg Ingenieurwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften b. Essen Medizin, Geisteswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften Beide Universitäten, zukünftig beide Standorte der fusionierten Universität, rechnen auch die Naturwissenschaften zu ihren Grundprofilen. 3. Die räumliche Zuordnung der Wissenschaftsbereiche Mathematik und Physik konnte in den Verhandlungen noch nicht abschließend entschieden werden. Die hier erforderliche Klärung muss im weiteren Fusionsprozess erfolgen. Die beiden Rektorate bitten den Gesetzgeber, im Gesetz eine Regelung für paritätisch besetzte Gründungsorgane vorzusehen, die diese Klärung bis zum Ende der Gründungsphase der fusionierten Universität herbeiführen sollen. 4. Als räumliche Verteilung der Wissenschaftsbereiche auf die beiden Standorte zeich-net sich neben den unter Ziffer (2) genannten Grundprofilen einvernehmlich ab: a. Duisburg Informatik im Rahmen der Ingenieurwissenschaften, Wasserchemie im Rahmen der Ingenieurwissenschaften, Zentrum für Geisteswissenschaften, Ostasienwissenschaften b. Essen Informatik im Rahmen der Wirtschaftswissenschaften, Design, Erziehungs-wissenschaft/Psychologie/Sozialwissenschaft im Rahmen der Lehrerbildung, Aufbau einer medizinischen Biotechnologie 5. Von der Landesregierung wird erwartet: a. Sicherung des Stellenbestandes im Rahmen des Qualitätspaktes bis Ende des Jahres 2009 b. Sicherung der Haushalte der beiden Universitäten auf dem jetzigen Niveau für eine Übergangszeit c. Übernahme der Umzugs- und Restrukturierungskosten.
Die Rektorate werden den Senaten die Ergebnisse zur Beratung vorlegen. Die Rektorate gehen davon aus, dass das Ministerium die beiden Universitäten bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt.
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