Einstimmig: Senat der RUB verabschiedet Verfassungsentwurf14.03.2002 - (idw) Ruhr-Universität Bochum
Einstimmig hat der Senat der Ruhr-Universität Bochum in seiner Sitzung vom 14. März 2002 den Entwurf zu einer neuen Verfassung verabschiedet. Das 63 Artikel umfassende Werk wird nun dem nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium (MSWF) zur Genehmigung vorgelegt werden. Rektor Dietmar Petzina sprach nach der Abstimmung von einer "Sternstunde des Senats".
Bochum, 14.03.2002 Nr. 79 Senat der RUB verabschiedet Verfassungsentwurf Rektor Petzina spricht von einer "Sternstunde" Wissenschaftsministerium muss noch genehmigen
Einstimmig hat der Senat der Ruhr-Universität Bochum in seiner Sitzung vom 14. März 2002 den Entwurf zu einer neuen Verfassung verabschiedet. Das 63 Artikel umfassende Werk wird nun dem nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium (MSWF) zur Genehmigung vorgelegt werden. Konsensfähige RUBDer Rektor der RUB, Prof. Dr. Dietmar Petzina, sprach nach der erfolgreichen Abstimmung von einer "Sternstunde des Senats": "Trotz sehr schwieriger Diskussionen ist es uns gelungen, eine neue Verfassung zu verabschieden. Das bestärkt mich in dem Eindruck, dass die Ruhr-Universität konsensfähig ist", so Prof. Petzina wörtlich. 4 Gruppen, 1 Ziel Immerhin galt es zuvor, die Meinungen und Interessen der vier Gruppen der RUB unter einen Hut zu bringen: Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sowie Studierende. Denn zur Verabschiedung des Verfassungsentwurfes war eine Zweidrittelmehrheit im Senat notwendig, in dem Vertreter aller Gruppen sitzen. Diese Mehrheit konnte es nur geben, wenn alle Gruppen der RUB am gleichen Strang zogen - was letztlich auch geschah. Neues Gesetz, neue Verfassung Aufgrund des seit dem 1.4.2000 geltenden neuen Landeshochschulgesetzes waren alle Hochschulen in NRW gehalten, sich eine neue Verfassung zu geben. Geregelt ist hier u. a. das Zusammenwirken der Entscheidungsgremien innerhalb der gesamten Uni (Rektorat, Senat) und innerhalb der Fakultäten (Dekan, Fakultätsrat). Weitere Informationen Hans Helmut Weigmann, Ruhr-Universität Bochum, Dezernat 1, Tel. 0234/32-22923, Fax: 0234/32-14131, E-Mail: hans.weigmann@uv.ruhr-uni-bochum.de
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