Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems für Krankenhäuser09.09.2004 - (idw) Klinikum der Universität München
Krankenhäuser der Maximalversorgung unverändert bedroht Terminsache: Bundestag: ab 9./10.9.2004 und Bundesrat: ab 24.9.2004 Die Finanzierung der Krankenhäuser soll auf ein pauschaliertes Vergütungssystem (DRG-System) umgestellt werden. Die aktuelle, noch nicht Budget-wirksame Version dieses Vergütungssystems sieht einheitliche Pauschalen für Kliniken von der kleinsten bis hin zur größten Kategorie vor. Eine solche Vergütung ergäbe eine krasse Unterfinanzierung der Krankenhäuser der Maximalversorgung und eine Verschiebung von Geldern hin zu kleineren Kliniken und Spezialkrankenhäusern. Für das Klinikum der Universität München würden daraus nicht mehr tolerierbare Millionendefizite resultieren. Die Behandlung komplexer Krankheitsfälle und schwerstkranker Patienten wäre damit substanziell bedroht.
In praktisch allen anderen Ländern, die ihre Krankenhäuser über Fallpauschalensysteme finanzieren, wurde dieses Problem erkannt und durch eine nach Klinikgröße differenzierte Vergütung berücksichtigt. In Deutschland soll die Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems durch ein Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) erfolgen. Im Entwurf für dieses Gesetz wurde die Problematik der Unterfinanzierung der Maximalversorgung praktisch überhaupt nicht berücksichtigt. Die Gefahr für die Hochleistungsmedizin in den Krankenhäusern besteht somit unverändert. Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf vom 28.07.2004 zugestimmt, ohne diesbezüglich Änderungen zu erwirken. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren erfolgt nun am 09./10.09.2004 die erste Lesung im Deutschen Bundestag sowie am 24.09.2004 die erste Lesung im Bundesrat. Sollte das Gesetz beide Kammern ohne Vermittlungsverfahren passieren, könnte eine endgültige Verabschiedung durch den Bundesrat am 26.11.2004 erfolgen. Es erscheint daher außerordentlich dringlich, eine Nachbesserung dieses Fallpauschalenänderungsgesetzes anzumahnen. "Andernfalls wäre eine gravierende Fehlentwicklung im Bereich der stationären Krankenversorgung absehbar. Schon im nächsten Jahr würden im ersten Schritt der Umsetzung des DRG-Systems 15 % der letztlich zu erwartenden Defizite auflaufen", so Günter Auburger, Verwaltungsdirektor des Klinikum der Universität München, das mit 2.479 Betten und jährlich etwa 480.000 ambulanten und stationären Patienten zu den größten Universitätskliniken in Deutschland gehört. Neben den betroffenen Patienten sollte es auch im Interesse der Bundesländer liegen, für eine ausreichende Finanzierung ihrer Kliniken der Maximalversorgung und insbesondere auch der Universitätskliniken Rechnung zu tragen. Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Professor Dr. med. Arend Billing Klinikum der Universität München, Chirurgische Klinik - Großhadern Telefon 089-7095-3560 oder 7095-0, Fax 089-72 44 74 11 e-mail: Arend.Billing@med.uni-muenchen.de
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