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Jura - der Unterschied zwischen Theorie und Praxis
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Foren-Übersicht -> Jura-Forum -> Jura - der Unterschied zwischen Theorie und Praxis
 
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Winfried Sobotta
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Lünen

BeitragVerfasst am: 13 März 2008 - 22:58:29    Titel: Jura - der Unterschied zwischen Theorie und Praxis

Hallo! Leider habe ich mich bei der Anmeldung verschrieben: Ich heiße nicht Winfried Sobotta, sondern Winfried Sobottka. Ich habe vom WS 78/79 bis WS 83/84 BWL studiert, bin Dipl.-Kfm., nebenher studierte ich auch ein paar Semester Jura (beides Uni-MS).

Ich musste feststellen, dass die Rechtspraxis den Ansprüchen bei weitem nicht gerecht wird, die sich aus den Gesetzen ergeben.

Ich erlebte einen Fall mit, dass ein promovierter Jurist, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Institut für Verfassungsrecht promoviert hatte, ein traumatisches Praxis-Erlebnis hatte: In einem FGG-Verfahren hatten Amtsgericht und Landgericht in rund 30 maßgeblichen Fällen rechtliches Gehör verweigert.

Man konnte wirklich sagen, die Gerichte hatten in durchsichtigster Weise eine Aktenwahrheit an die Stelle der Wahrheit gesetzt, indem sie einerseits an Haaren herbeigezogen, anderseits sich völlig taub gestellt hatten.

Der Dr. jur. arbeitete eine wahrhaft exzellente Verfassungsbeschwerde aus, ca. 30 Seiten Textteil, die sachlich und sehr überzeugend geschrieben waren, dazu ein Vielfaches an Anlagen.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme der Beschwerde zur Entscheidung ohne Angabe von Gründen ab. Erst seit 1992 oder 1993, so teilte der Dr. jur. mir damals mit, dürfe das Bundesverfassungsgericht solches überhaupt: Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen!

Im vorliegenden Falle hatte es erstens dazu geführt, dass massive Rechtsbrüche der ordentlichen Gerichtsbarkeit fortwirken konnten, zweitens dazu, dass der Dr. jur. wahrhaft traumatisiert war - er wollte nur noch an die Uni zurück, mit solcher Rechtspraxis wollte er nichts zu tun haben.

Grundsätzlich nachlesbar in einem Ruhrnachrichten-Artikel aus dem Jahre 1995:

http://www.bilder-hochladen.mobi/bilder/bilder/datei_1192907013.JPG


Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen
Schwarze Strümpfe
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Anmeldungsdatum: 01.04.2007
Beiträge: 1970

BeitragVerfasst am: 13 März 2008 - 23:38:43    Titel:

Was erhofft man sich von so einem fast 15-Jährigen Kreuzzug?
_________________
... bis unter den Rock.
derjim
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 906

BeitragVerfasst am: 14 März 2008 - 00:57:33    Titel:

wie wärs mit Rehabilitationsinteresse? ich habe auch schon an Fällen gearbeitet die von der Klageerhebung bis zum Termin für die mündliche Verhandlung weit über zehn Jahre brauchten.. ob nun an den rechtsbruchvorwurf was dran ist oder nicht kann man ohne jeden Sachverhalt nicht nachvollziehen. ein Zeitungsbericht reicht dafür kaum
Winfried Sobotta
Newbie
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Lünen

BeitragVerfasst am: 14 März 2008 - 00:58:08    Titel:

Ich sehe einen Unterschied zwischen erwarten und erhoffen.
Und im Gegensatz zu manchen anderen ist es mir eben wirklich klar,
dass es so, wie es derzeit läuft, nicht weitergehen darf.

Ansonsten kann man das Jurastudium auf ein Jahr verkürzen.

Ihnen macht es offenbar nichts aus, "Schwarze Strümpfe", wenn die
Moral der Justiz über alle Grenzen hinaus verloddert ist?
Pandur
Moderator
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 839

BeitragVerfasst am: 14 März 2008 - 07:50:45    Titel:

Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, als Jurist lernt man allerdings auch eine sachlich distanzierte Betrachtungsweise an den Tag zu legen.

Die Darstellung einer betroffenen Partei und mögen sie sich noch so dramatisch darstellen, sind deshalb immer mit Vorsicht zu genießen. Das gilt insbesondere für die unterliegende Partei, die sich selbstverständlich immer in ihrem Recht verletzt fühlt und dann dazu neigt den Sachverhalt nicht mehr sachneutral darzustellen.

Zeitungsartikel, die titeln: "XYZ zog bis vors Verfassungsgericht / Vertrauen in Justiz verloren" sind für mich auf Bild-Niveau und bestimmt nicht dazu geeignet eine objektive Bewertung des Falles vorzunehmen.

Mir fehlt es hier ehrlich gesagt auch an dem Sinn dieses Beitrages. Soll damit wieder einmal aufgezeigt werden, wie böse und schlecht die Juristen sind oder dient dieser Beitrag als nachträglicher persönlicher Feldzug?

Beides gefällt mir nicht.

Pandur
derjim
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 906

BeitragVerfasst am: 14 März 2008 - 11:06:56    Titel:

zur Vertiefung empfehle ich

Prof. Dr. Braun: über die Unbeliebtheit des Juristen

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13600/unbeliebtheit.pdf

sollte jeder mal gelesen haben. damit ist alles gesagt.
Winfried Sobotta
Newbie
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Lünen

BeitragVerfasst am: 14 März 2008 - 22:16:25    Titel:

Zeitungsartikel auf "BILD"-Niveau?

In dem Zeitungsratikel wird wortwörtlich aus einem Urteil des OLG-Hamm und aus einem Befundbericht eines Oberarztes zitiert, zudem ist der Bericht erkannbar sachlich gehalten und war der damaligen psychiatrischen Amtsärztin des Kreises Unna, der der Vorwurf der unbegründeten Zwangseinweisung zu machen war, vor Veröffentlichung mit Bitte um Stellungnahme vorgelegt worden.

Sie wollte nicht Stellung nehmen.
Parallelwertung
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 14 März 2008 - 23:00:27    Titel:

Kurz gegoogelt:

http://www.google.de/search?hl=de&q=+%22Winfried+Sobottka%22+L%C3%BCnen+&btnG=Suche&meta=
StR-Tobi
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Anmeldungsdatum: 10.08.2006
Beiträge: 2527

BeitragVerfasst am: 15 März 2008 - 10:14:33    Titel: Re: Jura - der Unterschied zwischen Theorie und Praxis

Winfried Sobotta hat folgendes geschrieben:
(...) Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme der Beschwerde zur Entscheidung ohne Angabe von Gründen ab. Erst seit 1992 oder 1993, so teilte der Dr. jur. mir damals mit, dürfe das Bundesverfassungsgericht solches überhaupt: Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen!

Und dies ist notwendig. Wie man am Beispiel des EGMR, dessen Verfahren sehr schwerfällig ist, sieht, braucht es ein scharfes Schwert des Verfassungsgerichtes. Sonst muss man sich mit offensichtlich aussichtslosen Beschwerden beschäftigen, während die wichtigen, weil möglicherweise in der Tat gegen verfassungswidrige Maßnahmen gerichteten, Beschwerden Wochen und Monate warten müssen. Es gibt im Prozessrecht wenig Ungerechteres, als eine Beschwerde, die wegen Überlastung schlicht nicht bearbeitet werden kann. Will man dieser Ungerechtigkeit keinen Vorschub leisten, braucht das Verfassungsgericht die entsprechenden Instrumente, um Beschwerden schnell wieder vom Tisch zu bekommen. Sonst versinkt es - wie der EGMR momentan - in Akten.

Zitat:
Im vorliegenden Falle hatte es erstens dazu geführt, dass massive Rechtsbrüche der ordentlichen Gerichtsbarkeit fortwirken konnten, zweitens dazu, dass der Dr. jur. wahrhaft traumatisiert war - er wollte nur noch an die Uni zurück, mit solcher Rechtspraxis wollte er nichts zu tun haben. (...)

Nun, dieser Weg steht theoretisch jedem Juristen offen. Wer mit der harten Rechtsrealität nicht zurecht kommt, der muss es sich in der Forschung bequem machen. Dass ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht, unterliegt keinerlei Zweifel. Manchmal habe auch ich den Eindruck, dass das zwei unterschiedliche Welten sind. Aber man braucht die Rechtswissenschaft, damit die Rechtspraxis sicht fortentwickelt. Und das natürlich auch dann, wenn die Wissenschaft sich manchmal von der Praxis recht weit entfernt. Denn das ist legitim, sozusagen das Privileg der Wissenschaft. Unterschied zwischen Theorie und Praxis: Na hoffentlich, alles andere würde zu einer wohl nur sehr schleppenden Fortentwicklung des Rechts führen.
derjim
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 906

BeitragVerfasst am: 17 März 2008 - 19:45:41    Titel:

Zitat:

Nun, dieser Weg steht theoretisch jedem Juristen offen. Wer mit der harten Rechtsrealität nicht zurecht kommt, der muss es sich in der Forschung bequem machen. Dass ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht, unterliegt keinerlei Zweifel. Manchmal habe auch ich den Eindruck, dass das zwei unterschiedliche Welten sind. Aber man braucht die Rechtswissenschaft, damit die Rechtspraxis sicht fortentwickelt. Und das natürlich auch dann, wenn die Wissenschaft sich manchmal von der Praxis recht weit entfernt. Denn das ist legitim, sozusagen das Privileg der Wissenschaft.


sehr wahr. Das ist es ja auch, was der Student am Meinungsstreit oft erleben muss: die Ansichten der Literatur (und oft genug des eigenen Profs Cool ) sind nicht selten durchdachter und dogmatisch reifer, aber in der Praxis meist schlicht unpraktikabler. Dennoch kann man gerade wegen ihrer Exaktheit schon wegen des Einflusses auf die Fortentwicklung des Rechts nicht auf sie verzichten. Diese Gefahr besteht aber, wenn die Stellung in der Rechtswissenschaft einen immer geringeren Stand erhält im Vergleich zu 6stelligen Gehältern, die in den Sozietäten der Rechtsanwender winken.
Christine_M
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Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 17 März 2008 - 20:21:07    Titel:

Ist doch klar, dass Juristen so unbeliebt sind.

Der Abstand zwischen Wort und Tat ist, ähnlich wie bei vielen Politikern, jawohl unermesslich.

Das was man im Studium lernt, kann man vor Gericht und im wahren Leben vergessen.

Wir leben weder in einem Rechtsstaat noch in einer Demokratie, wie sie im Grundgesetz verankert wurde.

LG + guten Abend...
derjim
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 906

BeitragVerfasst am: 17 März 2008 - 21:45:16    Titel:

was für einen Aneinanderreihung von Plattitüden. Darf ich mal ergänzen?

Die da oben machen ja doch was sie wollen..

die Steuern müssen runter..

ich hab die Schnauze voll..




Zitat:

Ist doch klar, dass Juristen so unbeliebt sind.


Du hast den Beitrag offensichtlich nicht gelesen.
Christine_M
Full Member
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Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 18 März 2008 - 20:03:30    Titel:

Nee, nur einen geringen Teil.

Bei mir sind sie unbeliebt, weil von denen die ich kenne, sind 90 % oberflächlich, nicht kinder- und tierlieb und generell keine Menschen mit besonders hohen moralischen Werten.

Das können Andere ja gerne anders sehen.

Als ich angefangen habe Jura zu studieren (mit Begeisterung) wurde ich äusserst unbeliebt - zum schwarzen Schaf sozusagen.

Nach Gerichtspraktika und der richtigen Literatur wusste ich auch warum und sehe das heute genauso.

LG
StR-Tobi
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 10.08.2006
Beiträge: 2527

BeitragVerfasst am: 18 März 2008 - 21:41:20    Titel:

Gehörst du zur Sorte "endgültig nicht bestanden" und bist hier auf Rachefeldzug oder ist es einfach nur Verwirrtheit?
Schwarze Strümpfe
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 01.04.2007
Beiträge: 1970

BeitragVerfasst am: 19 März 2008 - 09:33:39    Titel:

Christine_M hat folgendes geschrieben:
Nee, nur einen geringen Teil.

Bei mir sind sie unbeliebt, weil von denen die ich kenne, sind 90 % oberflächlich, nicht kinder- und tierlieb und generell keine Menschen mit besonders hohen moralischen Werten.


Schon interessant, dass man, sobald man nicht auf Blagen und Viecher abfährt, in das Racheraster mancher Krampfhenne fällt. Kein Wunder, dass du "zum schwarzen Schaf" wurdest, wenn du dich da so gegeben hast wie hier.
_________________
... bis unter den Rock.
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