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blaberlinbla Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.08.2010 Beiträge: 50 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24 Aug 2010 - 13:54:25 Titel: |
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AnnaChan hat folgendes geschrieben: |
puh, ich hab schon jetzt 28 seiten und muss noch F machen -.- |
bin auch auf seite 28 und muss noch f und l machen haha |
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Ponty Newbie


Anmeldungsdatum: 23.07.2010 Beiträge: 36
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Verfasst am: 24 Aug 2010 - 14:05:55 Titel: |
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Ich habe den Fahrradhelm auch bei 229 prolematisiert. Für L habe ich 303und 142 verneint, der hat sich bei mir gar nicht strafbar gemacht.
Wie habt ihr das mit dem Autoschlüssel gelöst? Wo habt ihr das angesprochen?
Nochmal zu der Seitenanzahl: Gibt ihr eure HA mit mehr als 24 Seiten ab oder kürzt ihr noch? Ich hatte schon überlegt den Lehrstuhl anzuschreiben... |
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blaberlinbla Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.08.2010 Beiträge: 50 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24 Aug 2010 - 14:28:03 Titel: |
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@ ponty: also ich kürze noch, wär trotzdem cool...wenn du man den lehrstuhl anonym anschreibst
desweiteren wollte ich fragen, wo ihr eine problematik bzgl. des schlüssels seht???
und...habt ihr bei strafbarkeit des b gem 315c .. rücksichtslosigkeit bejaht? |
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sc1983 Newbie


Anmeldungsdatum: 24.08.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 24 Aug 2010 - 16:23:54 Titel: |
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wie habt ihr denn die grobe verkehrswidrigkeit bejaht bei § 315 c???? finde nur das die doppelte überschreitung der zulässigen geschwindigkeit nicht unbedingt grob verkehrswidrig ist. bin kurz davor § 315 c zu verneinen... |
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Ponty Newbie


Anmeldungsdatum: 23.07.2010 Beiträge: 36
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Verfasst am: 24 Aug 2010 - 21:56:38 Titel: |
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@ sc1983:
ich habe 315 c bejaht, wie kommst du denn darauf, dass die doppelte geschwindigkeit nicht grob verkehrswidrig ist? |
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sc1983 Newbie


Anmeldungsdatum: 24.08.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 24 Aug 2010 - 22:38:47 Titel: |
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@ ponty
z.b. bei schönke/schröder, § 315c rn. 29; tröndle/fischer, § 315c rn. 13 und im karlsrurer autobahnraserfall (njw 2005, 915) wird es bei der groben verkehrswidrigkeit nicht auf die geschwindigkeit, sondern auf ein dichtes heranfahren abgestellt... die entscheidung des olg karlsruhe(njw 1960, 546) wird in der literatur sehr bestritten  |
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blaberlinbla Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.08.2010 Beiträge: 50 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24 Aug 2010 - 23:49:00 Titel: |
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hahah...fährt der nicht mit 200 sachen und einem zu geringem seitenabstand mit einem auto an einem RADFAHRER vorbei??? (sry, weiß die genaue geschwindigkeit nicht mehr ausm kopf , lass es 100 km/h gewesen sein , auf jeden fall überhöht )
also wenn das nicht, grob verkehrswidrig ist...dann weiß ich auch nicht....
problemtisch erscheint mir doch eher...die rücksichtslosigkeit...denn, dass sein verhalten, also das von B, für R gefährlich sein könnte...kommt ihm nicht in den sinn...
was meint ihr? |
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AnnaChan Junior Member


Anmeldungsdatum: 08.04.2010 Beiträge: 53
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Verfasst am: 25 Aug 2010 - 13:42:05 Titel: |
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hmz...
ich muss sagen, dass ich das gar nicht so problematisiert hab mit grob verkehrswidrig und rücksichtslos.
Hab die Rücksichtslosigkeit daraus bejaht, dass einmen normalen autofahrer es klar gewesen sein müsste, welche unkalkulierbaren gefahren er da hervorruft. Die Kombination aus Geschwindigkeit und zu geringen Abstand war für mich bereits rücksichtslos...
So..
und bei grob verkehrswidrig hab ich auf §5StVO abgestellt. naja...
mal schaun ob ich das noch problematisiere...(aus platzgründen wohl eher nicht) |
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blaberlinbla Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.08.2010 Beiträge: 50 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25 Aug 2010 - 16:52:30 Titel: |
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24 seiten sind n witz!!! |
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blaberlinbla Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.08.2010 Beiträge: 50 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25 Aug 2010 - 17:33:14 Titel: |
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noch eine andere sache...
ich würde § 315 c ....., 26 verneinen...weil b schon """omnimodo facturus""" ist.
was ist denn mit beihilfe, oder beihilfe durch unterlassen? |
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