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Blümchen19 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 5
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 14:20:52 Titel: Täuschungsversuch der Klausur im Nachhinein? |
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| Ich studiere und habe gerade eine Klausur geschrieben. ich habe mir meine Zusammenfassung vorher nocheinmal angeschaut udn dann so in meine Tasche gesteckt, sie lag dann allerdings oben drauf, was mir aber gar nicht auffiel. Während der Klausur musste ich zur Toilette. Meine Kommilitonen haben mir dann hinterher erzählt, dass die Diznetin bei meinem Platz war und sich was notiert hat und in meine Tasche geschaut hat. Ich habe während der Klausur zwischendurch in meienr Tasche gewühlt, weil ich meine Kaugummis nciht finden konnte, aber was auf der Zusammenfassung stand habe ich so nicht benutzt. Die Dozentin hat mich nicht darauf angesprochen. Da sie aber ja in meine Tasche geschaut hat, mache ich mir nun Gedanken, dass sie im Nachhinein das als Täuschungsversuch wertet. Kann das sein? |
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xmisterDx Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 11.11.2008 Beiträge: 7573
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 14:44:59 Titel: |
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Jep, könnte eine 5,0 werden. Man sollte in Klausuren nicht in der Tasche kramen und erst Recht keine Vorlesungsunterlagen gut sichtbar in der Tasche verstauen...
Handhabe dagegen hast du eigentlich 0, denn man kann dir das durchaus als Täuschungsversuch auslegen... |
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gelber_hamster Full Member


Anmeldungsdatum: 11.02.2012 Beiträge: 237
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 14:45:22 Titel: |
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| Warte halt ab und mach dir Gedanken wenn/falls jemand was zu dir sagt... |
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Gozo Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.09.2007 Beiträge: 4678 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 15:10:38 Titel: |
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Ich würde auch erst einmal aTt - abwarten, Tee trinken.
Ich habe es einmal erlebt, dass ein Prof nachträglich einen Täuschungsversuch geltend gemacht hat, weil zwei Leute erstaunlicherweise exakt dieselben (falschen) Ergebnisse hatten und zwar leider so unglücklich, dass es kaum Zufall sein konnte. (Die beiden saßen hinter mir und es war kein Zufall.)
Damals hat es bei uns mächtig Ärger gegeben, weil Täuschungversuche direkt geahndet werden müssen, weil es sonst Indiz- aber keine Beweiskraft hat. Beide Arbeiten mussten normal bewertet werden.
Von daher vermute ich eher weniger, dass in die Richtung noch etwas kommt, eher dahingehend, dass Deine Arbeit genaustens korrigiert wird.
Kleiner anderer Aspekt: Auch eine Dozentin darf so ohne weiteres NICHT in Deine Tasche schauen, sondern ausschließlich sich das angucken, was sie ohne weitere Handgriffe sehen kann...und schon gar nicht, wenn Du nicht da bist und Deine Einwilligung gibst. Es sei, ihr habt mit Anwesenheit zur Klausur offiziell eure Einwilligung zur Taschenkontrolle gegeben, was ich in der Form aber noch nicht erlebt habe. Je nach dem wie sie "in" Deine Tasche geschaut hat, ist Deine Rechtsposition ihr gegenüber besser oder weniger gut.
Grüße
Gozo |
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xmisterDx Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 11.11.2008 Beiträge: 7573
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 15:33:10 Titel: |
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Rechtlich hin oder her... gegen ein Dozentin juristisch vorzugehen, die man möglicherweise im Verlauf des Studiums nochmal wiedersieht und nicht umgehen kann, ist nicht besonders clever...
Vor allem weil hier nunmal wirklich Mist gebaut wurde. Man packt sein Skript nicht in den Rucksack, kramt in der Klausur dahin herum und lässt den dann auch noch offen, während auf Toilette geht...
Leute, sucht doch den Fehler erstmal bei euch, wenn ihr Scheisse gebaut habt und nicht immer bei Anderen. Das ist kein guter Charakterzug  |
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Blümchen19 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 5
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 15:46:54 Titel: |
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| Ich hab das Skript aber ja gar nciht benutzt, es war zwar in der Tasche, hab da aber ja gar net drauf geguckt und das was vom Skript oben lag, steht in meiner Klausur so nicht. Ich hab das Skript also ja nciht benutzt. Und die Aufsichtsdozentin ist nciht die Dozentin, die die Klausuren korriegiert. Ich war fast die Letzte im Raum und habe noch mit dem anderen Dozenten geredet. Dann hätten die doch was gesagt oder nicht. Ich muss da ja Stellung nehmen zu dürfen und außerdem kann sie nun ja gar nichts mehr nachweisen, ob das da überhaupt drinne war. |
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RumsDiBumssss Full Member


Anmeldungsdatum: 06.05.2010 Beiträge: 311
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 15:58:34 Titel: |
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| Typisch Frau. Macht sich schon einen Kopf, obwohl noch nix passiert ist. Wie wäre es mit warten? Bei einer 5,0 kannst du dich imemr noch rechtfertigen -.- |
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Blümchen19 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 5
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 16:00:10 Titel: |
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Ja ich weiß aber ich hab nun halt totale Angst und weiß nciht was ich machen soll, wenn es nun als Täuschungsversuch gesehen wird, ab ich mach mir immer so einen Kopf leider  |
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Nalien Senior Member


Anmeldungsdatum: 21.05.2010 Beiträge: 608
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 16:24:49 Titel: |
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| Dann schreibst du die Klausur halt neu und nimmst das naechste Mal nicht dein Skritp mit zur Pruefung. |
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Gozo Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.09.2007 Beiträge: 4678 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 16:37:14 Titel: |
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| xmisterDx hat folgendes geschrieben: |
| Rechtlich hin oder her... gegen ein Dozentin juristisch vorzugehen, die man möglicherweise im Verlauf des Studiums nochmal wiedersieht und nicht umgehen kann, ist nicht besonders clever... |
Nein, natürlich nicht. Aber die HS muss sich auch darüber einig werden ob sie ein öffentliches Verfahren bzgl. der Verletzung von Persönlichkeitsrechten haben möchte, weil ein Täuschungsversuch auf Indizien und Vermutungen beruht aber nicht direkt beobachtet wurde. Und sollte sie es meinen beobachtet zu haben, wird sie sich fragen lassen müssen, warum sie nicht sofort eingeschritten ist, wie es ja auch üblich ist.
Ich denke spätestens dann ist das vom Tisch...aber ich vermute schon aus dem Grund wird nichts kommen. Es ist lediglich eine Verhandlungsposition die man im Kopf behalten sollte.
| Zitat: |
| Vor allem weil hier nunmal wirklich Mist gebaut wurde. Man packt sein Skript nicht in den Rucksack, kramt in der Klausur dahin herum und lässt den dann auch noch offen, während auf Toilette geht... |
Absolut meine Meinung. Aber das ist lange kein Beweis für einen Täuschungsversuch.
| Zitat: |
Leute, sucht doch den Fehler erstmal bei euch, wenn ihr Scheisse gebaut habt und nicht immer bei Anderen. Das ist kein guter Charakterzug  |
Die Frage ist hier nicht ob jemand einen Fehler gemacht hat oder nicht, sondern ob hier die korrekten Konsequenzen gezogen wurden. Nur für den Anschein, dass es so sein könnte, sollte niemand verurteilt werden. In dubio pro reo. Das gilt auch hier.
Ich meine - ich habe auch immer Zusammenfassungen und Bücher in der Tasche gehabt und ja, auch ich habe dann noch einmal etwas herausgekramt, weil ich bspw. das Lineal eben doch drinnen vergessen hatte. Das allerdings ist noch nicht "strafbar".
Aber ich würde hier mal abwarten. Geduldig und mit Ruhe...und wenn es eben wirklich die 5,0 wg. Täuschung sein sollte, dann würde ich mir überlegen was ich mache, im Zweifel einfach noch einmal schreiben.
Grüße
Gozo |
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Blümchen19 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 5
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 18:21:22 Titel: |
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Ja also die Dozentin, die Aufsicht geführt hat, korrigiert die Klausur gar nicht. Also ich habe nachdem die Dozentin mit dem Dozenten geredet hat nochmal mit ihm über die Klausur gesprochen. Wenn sie nun was gesagt hätte, hätte er das ja eigentlich gesagt oder nicht? Ich mein die hätten das Skript ja nochmal angucken nmüssen, weil die ja net wissen obs das ist was in eminer Klausur steht oder nicht? Abwarten finde ich total schwer, ich hab so Angst  |
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RumsDiBumssss Full Member


Anmeldungsdatum: 06.05.2010 Beiträge: 311
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 18:50:50 Titel: |
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Willst du dich ablenken? cs?  |
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Blümchen19 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 5
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Verfasst am: 18 Jun 2012 - 18:57:17 Titel: |
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| Haha ne danke ! Abgesehen davon, dass ich das sowieso nicht will, habe ich noch 4 Prüfungen vor mir für die ich nun lernen muss ! |
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sven_fkb Newbie


Anmeldungsdatum: 09.07.2012 Beiträge: 10
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Verfasst am: 10 Jul 2012 - 00:27:03 Titel: |
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| Und musstest du nochmal schreiben? ^^ |
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sven_fkb Newbie


Anmeldungsdatum: 09.07.2012 Beiträge: 10
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Verfasst am: 10 Jul 2012 - 00:27:29 Titel: |
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| Und musstest du nochmal schreiben? ^^ |
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gepardspike87 Junior Member


Anmeldungsdatum: 21.04.2007 Beiträge: 96 Wohnort: Bremen
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Verfasst am: 10 Jul 2012 - 15:44:43 Titel: |
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meiner Meinung nach ist es Pflicht der Aufsicht die Studenten darauf hinzuweisen das offene Taschen und Kramen in den Taschen als Täuschungsversuch gilt.
Hat sie das nicht gemacht dann kann sie dir auch nichts unterstellen.
Bei uns wird sowas gleich von anfang an gesagt oder es müssen alle Taschen an den Rand gestellt werden.
Ich würde mal sagen sie kann dir rein gar nichts. Wo kommen wir denn dahin, du kannst sie höchstens noch anschwärzen weil sie in deinen Privatsachen gewühlt hat;) |
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Morii Full Member


Anmeldungsdatum: 03.06.2010 Beiträge: 146
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Verfasst am: 10 Jul 2012 - 15:56:21 Titel: |
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Naja also bitte wir reden hier von einem Studium und nicht von 2te Klasse Grundschule.
Es muss mit Sicherheit nicht jede Kleinigkeit erwähnt werden, wo einem der gesunde Menschenverstand sagt, dass es sich um einen Täuschungsversuch handelt/von außen wie einer aussehen kann. |
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gepardspike87 Junior Member


Anmeldungsdatum: 21.04.2007 Beiträge: 96 Wohnort: Bremen
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Verfasst am: 10 Jul 2012 - 16:05:46 Titel: |
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doch leider ist es so.
Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat.
Was nicht ausdrücklich irgendwo steht/verankert ist, gilt erstmal als Erlaubt, es sei es widerspricht den Grundgesetzen.
Wir wurden auch vor jeder Prüfung gefragt ob wir uns wohlfühlen, weil nach Prüfungsantritt(nachdem die Prüfung ausgeteilt wurde) keiner mehr einfiach ,,abspringen" kann/soll.
Wenn Taschen nicht erlaubt sind dann hätten sie direkt vor Beginn ,,geseitigt" werden müssen - und zwar von der Prüfung.
Klar trifft den Prüfer eine Mitschuld, aber es ist ja nix offensichtliches gewesen, und in der Tasche kramen darf der Prüfer schonmal gar nicht. |
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