Im ersten Jahr nach Einführung des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ sind den Unternehmen rund 1,73 Milliarden Euro zusätzliche Kosten entstanden. Das ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Studie, die Prof. Andreas Hoffjan, Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling an der Universität Dortmund, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellte. Auf alle Unternehmensgrößen bezogen, kostet das AGG jedes Unternehmen durchschnittlich 72,50 Euro je sozialversicherungspflichtigem Mitarbeiter. Im ersten Jahr nach Einführung des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ sind den Unternehmen rund 1,73 Milliarden Euro zusätzliche Kosten entstanden.
Aktuelle Studie zum Antidiskriminierungsgesetz: Unternehmen werden mit 1,73 Mrd. Euro belastet
Zu diesem Ergebnis gelangt eine repräsentative Studie, die Prof. Andreas Hoffjan, Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling an der Universität Dortmund, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellte. Knapp ein Drittel der Gesamtkosten in Höhe von 532 Millionen Euro entfällt allein auf die notwendigen Mitarbeiterschulungen, weitere 602 Millionen mussten für die Einführung neuer Standards und strategischer Implementierungen aufgewandt werden. Auf alle Unternehmensgrößen bezogen, kostet das AGG jedes Unternehmen durchschnittlich 72,50 Euro je sozialversicherungspflichtigem Mitarbeiter.
Bisher haben 63% der befragten Unternehmen ihre Mitarbeiter geschult und rund 46% haben Standards und Checklisten ausgearbeitet, weitere 19% planen AGGkonforme Standards. Insbesondere die Risiken aus der umgekehrten Beweislast bewegten viele Unternehmen zur gerichtssicheren Dokumentation sämtlicher AGGrelevanter Vorgänge. „Das AGG verursacht hohe Mehrkosten für die Unternehmen, trägt zur beabsichtigten Antidiskriminierung nichts bei und enthält ein großes Missbrauchspotential“, sagt Prof. Hoffjan.
Unbeabsichtigte Nebenwirkungen des AGG zeigen sich vor allem in Verbindung mit dem Einstellungsprozess: Über 80% der Unternehmen bestätigen, dass zukünftige Begründungen von personellen Entscheidungen unterbleiben. Nachteilig ist das auch für die Bewerber: 84 Prozent der befragten Unternehmen verschicken nur noch nichts sagende Standard-Absagen an Bewerber. „Aus Angst vor Missbrauch teilen Unternehmen Bewerbern kaum noch die Gründe für die Absage mit“, kritisiert Max A. Höfer, INSM-Geschäftsführer. Dies verbaue den Jobsuchenden die Chance auf ein ehrliches Feedback.
87% verbinden mit dem Gesetz im Wesentlichen zusätzliche Bürokratie, wobei über 74% der befragten Unternehmen das Gesetz insgesamt als überflüssig bewerten. 80% bescheinigen dem AGG sogar erhebliches Missbrauchspotential. Für breite Unsicherheit sorgen zudem die unklaren Rechtsbegriffe des AGG (Wer ist eigentlich „alt“ etc.) Dabei verneinen allerdings mehr als drei Viertel der Personaler in den Unternehmen, dass mit dem AGG die Ziele einer besseren Gleichbehandlung erreicht wurden.
Weitere Informationen:
Prof. Andreas Hoffjan: 0179/5904362