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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDienstag, 9. Februar 2010 

Regierungsbezirk


Ein Regierungsbezirk ist eine staatliche Verwaltungseinheit zwischen Kreisen und kreisfreien Städten einerseits und der Landesregierung des Bundeslandes andererseits. In kleineren Bundesländern gibt es Verwaltungsebene nicht.

Geschichte

Schon im Deutschen Reich gab es Regierungsbezirke als Mittelinstanzen der Verwaltung. Allen voran der Staat Preußen teilte 1815/16 seine Provinzen in Regierungsbezirke ein die im Laufe Geschichte mehrmals ihre Grenzen änderten jedoch z.T. heute noch bestehen (z.B. die Regierungsbezirke in In anderen Flächenstaaten gab es ähnliche Verwaltungseinheiten unterschiedlichen Bezeichnungen z.B. "Kreishauptmannschaft" (in Sachsen) oder (nicht zu verwechseln mit den heutigen Landkreisen ). Während der Zeit des Dritten Reiches wurden die Bezeichnungen vereinheitlicht danach gab nur noch "Regierungsbezirke" mit einem Regierungspräsidenten an Spitze.
Nach 1945 wurden in den größeren Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanzen eingerichtet deren Verwaltungsbehörde entweder "Regierung" "Bezirksregierung" oder "Der Regierungspräsident" genannt wird. dieser Behörde ist im allgemeinen der "Regierungspräsident".

In folgenden deutschen Ländern gibt es Regierungsbezirke:

In folgenden Bundesländern wurden die Regierungsbezirke in jüngster Zeit aufgelöst:

Ehemalige Regierungsbezirke in Deutschland die bei den Gebietsreformen 1960er und 1970er Jahre verändert bzw. aufgelöst



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