Selbstbewusstsein hat wer sich seines Bewusstseins bewusst ist es gilt als typisch menschlich ( vgl. auch Reflexion (Philosophie) ). „Bewusstsein“ hat nicht nur der Mensch sondern auch Tiere mit gewissen einschränkenden Bedingungen auch ein Roboter ( vgl. auch Kybernetik ).

Nach Descartes identifiziert der Mensch im „Selbstbewusstsein“ sich selbst als ein denkendes Wesen . „Das Denken … allein kann von mir nicht getrennt werden.“ „Ich bin … solange ich (Meditationen über die Grundlagen der Philosophie) Das Selbstbewusstsein ist danach der Fixpunkt von dem alles Wissen ausgehen muss.

Für Kant zeigt sich im „Selbstbewusstsein“ die Doppelnatur des Ich einerseits als Subjekt andererseits als Objekt. Sich seiner selbst bewusst sein bedeutet dass das denkende Subjekt das empirische Ich als Sache wahrnimmt. Das Subjekt ist hingegen das „ich denke“ das sich selbst als „Ding an sich“ setzt und dessen Charakter nicht erklärbar ist.
„Ich bin mir selbst ein Gegenstand der Anschauung und des Denkens ist ein synthetischer Satz a priori und der Grundsatz der Transzendentalphilosophie .“ (Vorlesungen über Metaphysik)

Bei Hegel bildet sich „Selbstbewusstsein“ in der Anerkenntnis des Anderen entsteht also in Abhängigkeit eines Gegenüberstehenden. „Das Selbstbewusstsein ist … nur als ein „Selbstbewusstsein … sieht … sich selbst im (Phänomenologie des Geistes) Hegels Überlegungen zur Abhängigkeit vom Anderen und dessen Anerkenntnis münden letztlich in eine Dialektik von Herrschaft und Knechtschaft .

Der nachfolgende Text ist ein philosophischer Aufsatz zu (teils streitigen) Aspekten des Selbstbewusstseins.

Das Selbstbewusstsein aus der Sicht des Realismus

Selbstbewusstsein ist danach die Fähigkeit des immateriellen Geistes nicht nur das in seiner Reichweite liegende und von ihm selbst verschiedene Seiende sondern auch seine eigenen Akte sowie sich selbst zu erkennen. Es ist damit ein reflexives Wissen um Dinge (wie die eigene Wahrnehmung den eigenen Leib das eigene Erkennen und Wollen die eigene Realität und Geschichte und vor allem die eigene Person) als solche .

Das Selbstbewusstsein kann sich im allgemeinen auf alle Akte des Erkennens und Wollens beziehen vor allem natürlich auf die geistigen. Selbstbewusstsein ist ein geistiges „Wissen vom Wissen und Wollen“; es bedeutet zu wissen dass und im allgemeinen auch warum und wie man weiß und will. Einzig der zum Selbstbewusstsein fähige Mensch und nicht das Tier kann die Bedeutung und den Sinn der eigenen Handlungen im vollen Sinn erkennen und ist deshalb auch für sie verantwortlich.

Reflexion

reflexion

Wie ist nun dem Geist die unbestreitbare Tatsache der Reflexion im allgemeinen und der Selbsterkenntnis im besonderen möglich? Die Möglichkeit der Betrachtung der eigenen Tätigkeiten und letztlich des eigenen Seins geht auf die Unteilbarkeit des Geistes und seine innere Unabhängigkeit von der Materie bzw. dem Zusammengesetzten zurück. Nur weil der Geist einfach und in seinem Sein sowie seinem erkennenden und wollenden Wirken nicht an das Zusammengesetzte bzw. den Leib gebunden ist kann er sich vollständig auf sich selbst „zurückbeugen“. Während die eigenen Akte im sinnlichen Bewusstsein zwar bereits begleitend miterlebt werden ist es erst das geistige Selbstbewusstsein das sie ihrer Natur nach erfassen kann.

Indem der Geist zunächst die auf die ihm äußerlichen Dinge gerichteten Erkenntnis- und Strebeakte als die seinen erfaßt gelangt er nachfolgend zur Erkenntnis seiner selbst. Bezüglich der Selbsterkenntnis muß zwischen dem dem Sein nach und dem für den Menschen Ersten bzw. Früheren unter-schieden werden (Vgl. Aristoteles: Physik I 1 (184 a ff.). Dem Sein nach ist der Geist vor dem Erkenntnisakt. Der Gang der Selbsterkenntnis nimmt jedoch seinen Anfang im für den Menschen Früheren d.h. den bewussten Denk- bzw. Erkenntnisakten. Erst dann folgt in der reflexiven Erkenntnis die Erfassung des ursächlichen Trägers dieser Akte. Die Reihenfolge der Erkenntnis ist also: 1. der Gegenstand bzw. das Seiende 2. der Erkenntnisakt als solcher und 3. der Geist bzw. das Ich .

An dieser Stelle ist auch darauf hinzuweisen dass das geistige Bewusstsein bzw. Selbstbewusstsein die entscheidende Rolle für die Erkenntnis von Evidenzen spielt. Nicht das (sinnliche) Erleben der eigenen Akte als solcher sondern die geistige Rückbeugung d.h. Reflexion auf die Akte ist es die die Evidenz (als solche) aufleuchten läßt.

Durch die philosophische Betrachtung ergibt sich also dass nur das geistige Bewusstsein Reflexion und damit die das Wesen erfassende Selbsterkenntnis ermöglicht. Intakte leibliche Verhältnisse insbesondere des Gehirns sind nur Bedingungen bzw. indirekte Instrumentalursachen nicht Hauptursache des Selbstbewusstseins. Aus diesem Grund bedeuten fehlende (neurobiologische oder verhaltensbiologische) Äußerungen des Selbstbewusstseins nicht automatisch ein Fehlen des Selbstbewusstseins.

Aus dem Gesagten folgt dass das Gehirn nicht Sitz des geistigen Selbstbewusstseins sein kann. Während das Gehirn (in verschiedene Untereinheiten) teilbar und unbeständig ist sind dies das Selbstbewusstsein und dessen Träger der Geist gerade nicht. Einheit Einfachheit und Kontinuität des Selbstbewusstseins sind durch materielle und damit quantisierbare Größen und Vorgänge nicht erklärbar sondern setzen eine einfache überstoffliche Größe nämlich die Geistseele voraus. Als eine Grundfähigkeit des Geistes kann sich Selbstbewusstsein nicht entwickeln bzw. graduell oder evolutionär entstehen.

Weil der Geist sich selbst erkennen und so selbstbewusst „Ich“ sagen kann spricht man beim Selbstbewusstsein auch von Ich-Bewusstsein. Der Träger dieses Bewusstseins wird dementsprechend auch das „Ich“ sowie das genannt wobei dabei die Subjektivität und „Innensicht“ betont wird d.h. „Ich“ und „Selbst“ bezeichnen den individuellen Geist nicht so sehr als solchen sondern insofern er zu sich selbst steht bzw. sich selber erkennt.

Person

Selbstbewusstsein

Im Rahmen der philosophischen Betrachtung des Geistes und seiner Fähigkeit zum Selbstbewusstsein ist an dieser Stelle darauf einzugehen dass der Mensch Person ist. Mit Boëthius läßt sich sagen: „Persona est rationalis naturae individua substantia.“ Also: Person ist die individuelle Substanz rationaler bzw. vernünftiger Natur. Das „individua“ bedeutet hier zudem unteilbar und unmitteilbar d.h. nicht vererbbar bzw. reproduzierbar. Jede Person ist damit un-austauschbar und einmalig. Weil die Vernunftbegabung auf eine unteilbare Substanz zurückgeht kann sich das Personsein nicht entwickeln. Jedes Wesen ist also entweder ganz oder gar nicht Person.

Als Person kann der Mensch – im Gegensatz zum Tier und zur Technik – nicht besessen werden. Die Person bzw. die Personenwürde stellt den höchsten innerweltlichen Wert dar. Auf ihr beruhen zu Recht Staats- und Rechtssysteme und auch beispielsweise jede seinsgerechte Technik-Bewertung muß an der Person Maß nehmen. Es gilt jedoch zu beachten dass die menschliche Person eben nur „vorletzter“ Grund und Orientierungspunkt des Handelns ist. Ontologisch und ethisch letzter (bzw. erster) Grund ist und bleibt das absolute Sein d.h. Gott .

Die Entfaltung des geistigen Lebens der Person etwa in Form der Kultur zeigt den unübersehbaren Unterschied zwischen Mensch und apersonalem Sein. Dass Person-sein im übrigen nicht notwendig an Leibliches gebunden ist schlägt sich in folgender Definition nieder: „Ein Seiendes das nicht nur erkenntnisfähig und frei sondern auch intentionaler affektiver Erlebnisse fähig ist und einen bewussten Bezug zu allen Seienden bis hin zum Absoluten haben kann das nennen wir Person.“ (Josef Seifert)

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